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   BFH, 12.08.1981 - I R 65/77   

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BFH, 12.08.1981 - I R 65/77 (https://dejure.org/1981,20602)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1981 - I R 65/77 (https://dejure.org/1981,20602)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1981 - I R 65/77 (https://dejure.org/1981,20602)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 12.08.1981 - I R 65/77
    NV: Der Anwendung der Grundsätze über die Betriebsfortführung anläßlich der Verpachtung eines Restaurationsbetriebs (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/63) steht nicht entgegen, daß der Verpächter das Inventar, den Fuhrpark und geringwertige Wirtschaftsgüter veräußert hat, wenn das verpachtete Betriebsgrundstück zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört (vgl. BFH-Urteil vom 14.6.1967 VI 180/65) und nicht im Interesse des Pächters erheblich umgestaltet wird (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.1973 I R 122/72).4.
  • BFH, 12.12.1973 - I R 122/72

    Keine Betriebsverpachtung im ganzen bei erheblicher Umgestaltung der wesentlichen

    Auszug aus BFH, 12.08.1981 - I R 65/77
    NV: Der Anwendung der Grundsätze über die Betriebsfortführung anläßlich der Verpachtung eines Restaurationsbetriebs (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/63) steht nicht entgegen, daß der Verpächter das Inventar, den Fuhrpark und geringwertige Wirtschaftsgüter veräußert hat, wenn das verpachtete Betriebsgrundstück zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört (vgl. BFH-Urteil vom 14.6.1967 VI 180/65) und nicht im Interesse des Pächters erheblich umgestaltet wird (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.1973 I R 122/72).4.
  • BFH, 14.06.1967 - VI 180/65

    Steuerliche Berücksichtigung eines Gewinns aus der Veräußerung des Inventars

    Auszug aus BFH, 12.08.1981 - I R 65/77
    NV: Der Anwendung der Grundsätze über die Betriebsfortführung anläßlich der Verpachtung eines Restaurationsbetriebs (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/63) steht nicht entgegen, daß der Verpächter das Inventar, den Fuhrpark und geringwertige Wirtschaftsgüter veräußert hat, wenn das verpachtete Betriebsgrundstück zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört (vgl. BFH-Urteil vom 14.6.1967 VI 180/65) und nicht im Interesse des Pächters erheblich umgestaltet wird (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.1973 I R 122/72).4.
  • BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84

    Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige

    Der bloße Wechsel der Rechtsform einer durchgängig bestehenden Mitunternehmerschaft führt aber nicht zu einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe oder Betriebsgründung (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1981 I R 65/77, nicht veröffentlicht - NV - Lademann/Söffing/Brockhoff, a. a. O., § 16 Rdnr. 31; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., § 15 Anm. 40 und § 16 Anm. 76 am Ende; Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Band 1 Einf. UmwG Rdnr. 5.3; - el. - Der Betrieb - DB - 1962, 12).
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